Branchenstandard für nachhaltige Schweizer Milch (BNSM) - "Grüner Teppich"
Der Grüne Teppich ist der neue Branchenstandard für nachhaltige Schweizer Milch (BNSM). Um die Milch mit dem neuen Standard vermarkten zu können, müssen bei der Milchproduktion die 10 Grundanforderungen und 2 Zusatzanforderungen gemäss den Weisungen und Sanktionen zum BNSM erfüllt sein.
Die Anmeldung ist unter folgenden Voraussetzungen erfolgreich:
- 10 Grundanforderungen erfüllt
- 2 Zusatzanforderungen erfüllt
- Freigabe an mind. 1 Erstmilchkäufer
- Freigabe an TSM und speichern der Daten
Eine Anleitung zum Ausfüllen der Selbstdeklaration auf dbmilch.ch finden Sie im Merkblatt.
Kompensationsmöglichkeiten/ Ausnahme
- Eine Anmeldung mit Kompensation entspricht dem Ausfüllen der Selbstdeklaration (Status Erfüllt) mit Angabe der Kompensation bei der Anforderung RAUS und kann jährlich bis 30. September für Anfang des Folgejahres erfolgen.
- Eine Anmeldung mit Ausnahmegesuch entspricht dem Ausfüllen der Selbstdeklaration (Status Erfüllt) mit Gesuchsstellung bei der Anforderung RAUS, sowie einreichen des vollständigen Gesuches an die BOM bis 30. Sept. des aktuellen Jahres für das Folgejahr
Dokument zum Download: Ausnahmegesuch
Grüner Teppich Sömmerung
Mit der Alpsaison 2020 ab Mai wird der Grüne Teppich auf die Sömmerungsbetriebe ausgeweitet. Beachten Sie bitte die Infos & FAQ.
- Info & FAQ Grüner Teppich Sömmerung
- Anleitung Grüner Teppich Sömmerung (für Bewirtschafter ohne Talbetrieb)
Reglemente & Weisungen
Weitere Informationen
Selbstdeklaration in Papierform
Für Produzenten und Produzentinnen ohne Internetzugang können hier das Papierformular und die Infobroschüre heruntergeladen werden. Es sind beide Dokumente für das Ausfüllen der Selbstdeklaration notwendig.
Informationen zur Lebtagleistung